Schwimmhallen sicher ausbauen

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Für's eigene Schwimmbad

SCHWIMMHALLEN - PLANUNGSHILFEN

Planungskriterien von Schwimmbad-Wasserattraktionen

Kraftvoll brodelnde Flutwellen beleben

Unsere moderne, komplexe Berufs- und Lebenswelt, geprägt durch die Sehnsucht nach immer mehr persönlicher Lebensqualität, hat in den letzten Jahren auch bemerkenswerte Auswirkungen auf das Freizeitverhalten und Freizeitbedürfnis.

Der allgemeine Wunsch nach erholsamer Entspannung in angenehmer, privater Atmosphäre in Verbindung mit gesundheitsfördernder, kreativer Aktivität und Fitness lassen sich im eigenen Erlebnis-Freizeitzentrum hervorragend verwirklichen. Anstelle der rein funktionsbetonten Zweckbäder der Vergangenheit mit sogenanntem "stillen Wasser" sind heute anspruchsvoll gestaltete, freizeitorientierte Bäder sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich gefragt.

Die Realisierung solcher Bäder erfordert besondere architektonische Maßnahmen. Hierzu gehört die funktionsgerechte Unterteilung der Ruhe- und Aktivzonen mit Sauna- und Fitnessbereichen ebenso, wie eine der Natur nachempfundene Raumgestaltung.

Das Wasserattraktionsangebot sollte allerdings innerhalb der Wasserlandschaften ideen- und variantenreich aufeinander abgestimmt sein, damit aus einem lebendigen Erlebnisbad kein (rein kommerzielles) Gaudibad mit geschmacklichen Auswüchsen entsteht, bei dem das Wasser "zu Tode gequält" wird. Denn auch für die Wasserbewegungstechnologie von Wasserattraktionen gilt der Planungsgrundsatz: "Es ist nicht alles sinnvoll, was technisch möglich ist."

Da die Anziehungskraft eines Freizeitbades weitgehend durch die Beckengestaltung in Verbindung mit Wasserattraktionen bestimmt wird, sollte der Beckenbereich als Funktionsschwerpunkt eines Bades daher möglichst vielen Wünschen gerecht werden. Auch der Schallschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung; folglich ist auch diesem Aspekt besonders bei sensiblen Raumangrenzungen durch Körperschallentkoppelung und Luftschall-Dämm-Maßnahmen entsprechend Rechnung zu tragen. Trotz optimierter Schallschutztechnik ist es in der Regel nicht möglich, die in schutzbedürftigen Nebenräumen max. zulässigen Schallwerte der DIN 1409 £ 35 dB(A) einzuhalten.

Daher sollten Planer und Anlagenbauer den Bauherrn bei schalltechnisch sensiblen Gebäudeintegrationen den Auftraggeber gemäß VOB hiervon rechtzeitig in schriftlicher Form in Kenntnis setzen.

Autor: Christoph Saunus


© EN-OP-INSTITUT 

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04.02.2012