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SCHWIMMHALLEN - PLANUNGSHILFEN |
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Kraftvoll brodelnde
Flutwellen beleben
Unsere moderne, komplexe Berufs- und Lebenswelt, geprägt durch die
Sehnsucht nach immer mehr persönlicher Lebensqualität, hat in den letzten Jahren auch
bemerkenswerte Auswirkungen auf das Freizeitverhalten und Freizeitbedürfnis.
Der allgemeine Wunsch nach erholsamer Entspannung in angenehmer,
privater Atmosphäre in Verbindung mit gesundheitsfördernder, kreativer Aktivität und
Fitness lassen sich im eigenen Erlebnis-Freizeitzentrum hervorragend verwirklichen.
Anstelle der rein funktionsbetonten Zweckbäder der Vergangenheit mit sogenanntem
"stillen Wasser" sind heute anspruchsvoll gestaltete, freizeitorientierte Bäder
sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich gefragt.
Die Realisierung solcher Bäder erfordert besondere architektonische Maßnahmen.
Hierzu gehört die funktionsgerechte Unterteilung der Ruhe- und Aktivzonen mit Sauna- und
Fitnessbereichen ebenso, wie eine der Natur nachempfundene Raumgestaltung. Das Wasserattraktionsangebot sollte allerdings
innerhalb der Wasserlandschaften ideen- und variantenreich aufeinander abgestimmt sein,
damit aus einem lebendigen Erlebnisbad kein (rein kommerzielles) Gaudibad mit
geschmacklichen Auswüchsen entsteht, bei dem das Wasser "zu Tode gequält"
wird. Denn auch für die Wasserbewegungstechnologie von Wasserattraktionen gilt der
Planungsgrundsatz: "Es ist nicht alles sinnvoll, was technisch möglich ist."
Da die Anziehungskraft eines Freizeitbades weitgehend durch die
Beckengestaltung in Verbindung mit Wasserattraktionen bestimmt wird, sollte der
Beckenbereich als Funktionsschwerpunkt eines Bades daher möglichst vielen Wünschen
gerecht werden. Auch der Schallschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung; folglich ist auch
diesem Aspekt besonders bei sensiblen Raumangrenzungen durch Körperschallentkoppelung und
Luftschall-Dämm-Maßnahmen entsprechend Rechnung zu tragen. Trotz optimierter
Schallschutztechnik ist es in der Regel nicht möglich, die in schutzbedürftigen
Nebenräumen max. zulässigen Schallwerte der DIN 1409 £ 35
dB(A) einzuhalten.
Daher sollten Planer und Anlagenbauer den Bauherrn bei schalltechnisch sensiblen
Gebäudeintegrationen den Auftraggeber gemäß VOB hiervon rechtzeitig in schriftlicher
Form in Kenntnis setzen.
Autor: Christoph Saunus |