Schwimmhallen sicher ausbauen

Wärmedämmung + Dampfsperre + Gestaltung

 

 

 

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MAGAZIN

Schwimmhallen

 
Dämmung - Lieber auf Nummer Sicher gehen

Dach, Decke und Wände trennen das hochfeuchte Innenklima der Schwimmhallen vom stark schwankenden Außenklima. Um dies langfristig ohne Schaden sicherzustellen, müssen einige bauphysikalische Grundregeln beachtet werden. In der Praxis erweist sich die Innendämmung mit Dampfsperre als sichere Lösung.

Bauphysikalisch gesehen müssen alle Umschließungsflächen von Schwimmhallen zwei Grundforderungen erfüllen:

  1. Wärmeschutz:
    Das erforderliche Maß schreibt die geltende Energieeinspar-Verordnung vor. Außerdem erfordert der Anspruch an behaglich warmes Raumklima ebenfalls gute Dämmwerte für Außenbauteile. Nur eine gut gedämmte Schwimmhalle ermöglicht angenehmes zugfreies Klima. Zudem werden durch hochwertigen Wärmeschutz auch die Heizkosten minimiert.
     
  2. Feuchteschutz:
    Wirkungsvoller Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion schädliches Tauwasser entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass die Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss, dass sich darauf kein Kondensat bildet, und dass die Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet.

Beide Forderungen, Wärmeschutz und Feuchteschutz, sind gleichermaßen wichtig und bedingen sich z.T. gegenseitig. Denn beispielsweise ohne guten Wärmeschutz tropft es in der Schwimmhalle nahezu überall und ohne Feuchteschutz besteht auch beim besten Dämmstoff die Gefahr, dass er versagt. Die Mehrzahl aller Baustoffe sind bautechnisch für lufttrockenen Zustand zugelassen. Deshalb ist auf den Feuchteschutz in Schwimmhallen ein besonderes Augenmerk zu richten.
 

Wärmebrücken sicher vermeiden

Zu diesen eher theoretischen Ansätzen kommen dann noch zwei wesentliche praktische Gesichtspunkte:

  1. Die beiden bauphysikalischen Forderungen nach Wärme- und Feuchteschutz müssen nicht nur auf der Fläche der Bauteile, sondern an jeder Stelle der Schwimmhalle erfüllt werden. Das bedeutet für die Baupraxis, dass Wärmebrücken an Decken, Fenstern, Säulen, Stürzen usw. sicher vermieden werden müssen, und dass auch der Feuchteschutz dort sichergestellt sein muss.
     
  2. Die optisch dekorative Innengestaltung, sei es nun Putz, Fliesen, Malerei, Spachteltechnik oder ähnliches, muss sicher und pragmatisch auf der Innenseite der Wände aufgebracht werden können. Dazu bedarf es eines geeigneten Untergrundes. Er muss die bauphysikalischen Erfordernisse erfüllen und in der Gestaltung variabel sein. Denn die Gestaltungsdetails stehen zum Zeitpunkt der Rohbauerstellung in vielen Fällen noch nicht fest.

Für den Baupraktiker ist entscheidend, dass er bei aller bauphysikalischen Erfordernis die Wünsche des Bauherren möglichst optimal erfüllen kann. Die gestalterischen Wünsche reifen jedoch meist erst mit der Rohbauerstellung, da sich insbesondere für Laien erst zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Raumvorstellung ergibt. Daher ist es wichtig, beim Innenausbau Systeme zu verwenden, bei denen man auch im Laufe der Baufertigstellung flexibel auf die Gestaltungswünsche der Bauherren (auch meistens der "Baufrauen") eingehen kann.

Sicher ist der Vollwärmeschutz mit Dampfsperre nicht unabdingbar notwendig. Es gibt genügend Beispiele von Schwimmhallen in diffusionsoffener Bauweise, die den Technik- und Komfortansprüchen in jeder Hinsicht entsprechen. Dies erfordert jedoch von Planern und Architekten ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, was eben nicht in jedem Fall vorhanden ist. Grundkenntnisse, wie sie im Wohnungsbau oftmals genügen, können im Schwimmhallen-Bau fatale und vor allem teure Folgen haben. Da der Schwimmbadbauer den Handwerkern auf der Baustelle nicht permanent über die Schulter schauen und kontrollieren kann, ob die verarbeiteten Materialien seinen Vorgaben entsprechen, gehen viele Fachfirmen heute lieber auf Nummer Sicher und belegen die Wände und Decke der Schwimmhalle innen komplett mit Wärmedämmung und Dampfsperre. Dadurch ist die Bausubstanz bauphysikalisch sicher. In jedem Falle sollte bei der bauphysikalischen Planung von Schwimmhallen ein erfahrener Fachmann hinzugezogen werden. Um den richtigen Fachmann für die eigene Aufgabenstellung zu finden, empfiehlt sich der Fachpartner-Service der Firma ISO - GmbH. 

 

GERICHTSENTSCHEIDUNG

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Architekten zum Schadensersatz in Höhe von DM 330.000,- verurteilt (Aktenzeichen 3 U 1058/95 vom 17.12.1996). Er hatte an einer Schwimmhallen-Decke aus Beton die Anbringung einer Dampfsperre unterlassen, ohne sich durch entsprechende Sonderfachleute bzw. dampfdiffusionstechnische Berechnungen fachlich abzusichern.

Wasserdampf in der Decke

Der Schaden entstand gemäß den Ausführungen der eingeschalteten Sachverständigen durch das "ungehinderte Eindringen von Wasserdampf" in den über der Decke liegenden Bodenbelag.

Hier die wichtigsten Zitate aus der Gerichts-Akte:

  • "Die Decke trennt zwei deutlich voneinander unterschiedliche Klima-Zonen" (unten Therapiebad, oben Operationssäle).
     
  • "Der Beklagte vertrat die Ansicht, dass auf eine Dampfbremse verzichtet werden könne, weil der Bereich zwischen Decke und abgehängter Decken-Konstruktion mit an die Klimaanlage angeschlossen werde...".
     
  • "Die Entscheidung, auf eine Dampfbremse an der Deckenunterseite vollständig zu verzichten, sei bauphysikalisch falsch, bautechnisch gefährlich und unverständlich gewesen".
     
  • "Richtig wäre es daher gewesen, an der Deckenunterseite den Dampfdiffusionswiderstand deutlich höher als an der Deckenoberseite zu gestalten, etwa durch den Einbau einer Aluminiumfolie".
     
  • "Der Beklagte hat seine Planungspflichten schuldhaft verletzt, als er erklärt hatte, eine Dampfbremse sei nicht erforderlich. Diese Aussage war fachlich falsch".
     
  • "Wegen der sehr unterschiedlichen raumklimatischen Verhältnisse hätte bei der Gestaltung der Geschossdecke unbedingt eine Dampfbremse eingebaut werden müssen".
     
  • "Nach Überzeugung des Senats hat es der Beklagte versäumt, vor Abgabe seiner fachlichen Äußerung die grundlegenden Informationen genau zu erheben, die für eine zuverlässige Beurteilung der Frage der Dampfsperre erforderlich gewesen wären...".
     
  • "Er hätte nur nach einer vorherigen diffusionstechnischen Berechnung eine sachlich fundierte Aussage machen können. Ersichtlich hat er sachdienliche Berechnungen hierzu nicht erstellt".

Keine zuverlässige Beurteilung

  • "Der Beklagte haftet aufgrund seiner falschen fachlichen Empfehlung den Klägern auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass die Dampfbremse nicht angeordnet worden ist".

 

Die permanent hohe Luftfeuchte verlangt andere Maßnahmen als im Wohnungsbau.

Die neu erschienene Broschüre "Schwimmhallen sicher ausbauen und individuell gestalten" mit vielen Informationen und Beispielen ist in Einzelexemplaren kostenlos erhältlich bei der ISO - GmbH, Bahnhofstr. 44, 74254 Offenau, Telefon 07136/5820 und Fax 07136/8545 und unter Prospekt-Anforderung.

Quelle: ISO / Schwimmbad & Sauna 

 

 


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04.02.2012