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MAGAZIN |
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Schwimmhallen |
Dämmung - Lieber auf Nummer Sicher gehen
Dach, Decke und Wände trennen das hochfeuchte Innenklima der
Schwimmhallen vom stark schwankenden Außenklima. Um dies
langfristig ohne Schaden sicherzustellen, müssen einige
bauphysikalische Grundregeln beachtet werden. In der Praxis
erweist sich die Innendämmung mit Dampfsperre als sichere Lösung.
Bauphysikalisch gesehen müssen alle Umschließungsflächen von
Schwimmhallen zwei Grundforderungen erfüllen:
- Wärmeschutz:
Das erforderliche Maß schreibt die geltende Energieeinspar-Verordnung vor. Außerdem erfordert der Anspruch an
behaglich warmes Raumklima ebenfalls gute Dämmwerte für
Außenbauteile. Nur eine gut gedämmte Schwimmhalle ermöglicht
angenehmes zugfreies Klima. Zudem werden durch hochwertigen
Wärmeschutz auch die Heizkosten minimiert.
- Feuchteschutz:
Wirkungsvoller Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass
weder auf der Innenseite der Bauteile noch innerhalb der
Konstruktion schädliches Tauwasser entstehen kann. Dies bedeutet
wiederum, dass die Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig
so warm sein muss, dass sich darauf kein Kondensat bildet, und
dass die Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert
sein muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet.
Beide Forderungen, Wärmeschutz und Feuchteschutz, sind
gleichermaßen wichtig und bedingen sich z.T. gegenseitig. Denn
beispielsweise ohne guten Wärmeschutz tropft es in der
Schwimmhalle nahezu überall und ohne Feuchteschutz besteht auch
beim besten Dämmstoff die Gefahr, dass er versagt. Die Mehrzahl
aller Baustoffe sind bautechnisch für lufttrockenen Zustand
zugelassen. Deshalb ist auf den Feuchteschutz in Schwimmhallen ein
besonderes Augenmerk zu richten.
Wärmebrücken sicher vermeiden
Zu diesen eher theoretischen Ansätzen kommen dann noch zwei
wesentliche praktische Gesichtspunkte:
- Die beiden bauphysikalischen Forderungen nach Wärme- und
Feuchteschutz müssen nicht nur auf der Fläche der Bauteile,
sondern an jeder Stelle der Schwimmhalle erfüllt werden. Das
bedeutet für die Baupraxis, dass Wärmebrücken an Decken,
Fenstern, Säulen, Stürzen usw. sicher vermieden werden müssen,
und dass auch der Feuchteschutz dort sichergestellt sein muss.
- Die optisch dekorative Innengestaltung, sei es nun Putz,
Fliesen, Malerei, Spachteltechnik oder ähnliches, muss sicher
und pragmatisch auf der Innenseite der Wände aufgebracht werden
können. Dazu bedarf es eines geeigneten Untergrundes. Er muss
die bauphysikalischen Erfordernisse erfüllen und in der
Gestaltung variabel sein. Denn die Gestaltungsdetails stehen zum
Zeitpunkt der Rohbauerstellung in vielen Fällen noch nicht fest.
Für den Baupraktiker ist entscheidend, dass er bei aller
bauphysikalischen Erfordernis die Wünsche des Bauherren möglichst
optimal erfüllen kann. Die gestalterischen Wünsche reifen jedoch
meist erst mit der Rohbauerstellung, da sich insbesondere für
Laien erst zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Raumvorstellung
ergibt. Daher ist es wichtig, beim Innenausbau Systeme zu
verwenden, bei denen man auch im Laufe der Baufertigstellung
flexibel auf die Gestaltungswünsche der Bauherren (auch meistens
der "Baufrauen") eingehen kann.
Sicher ist der Vollwärmeschutz mit Dampfsperre nicht
unabdingbar notwendig. Es gibt genügend Beispiele von
Schwimmhallen in diffusionsoffener Bauweise, die den Technik- und
Komfortansprüchen in jeder Hinsicht entsprechen. Dies erfordert
jedoch von Planern und Architekten ein hohes Maß an Fachwissen und
Erfahrung, was eben nicht in jedem Fall vorhanden ist.
Grundkenntnisse, wie sie im Wohnungsbau oftmals genügen, können im
Schwimmhallen-Bau fatale und vor allem teure Folgen haben. Da der
Schwimmbadbauer den Handwerkern auf der Baustelle nicht permanent
über die Schulter schauen und kontrollieren kann, ob die
verarbeiteten Materialien seinen Vorgaben entsprechen, gehen viele
Fachfirmen heute lieber auf Nummer Sicher und belegen die Wände
und Decke der Schwimmhalle innen komplett mit Wärmedämmung und
Dampfsperre. Dadurch ist die Bausubstanz bauphysikalisch sicher.
In jedem Falle sollte bei der bauphysikalischen Planung von
Schwimmhallen ein erfahrener Fachmann hinzugezogen werden. Um den
richtigen Fachmann für die eigene Aufgabenstellung zu finden,
empfiehlt sich der Fachpartner-Service
der Firma ISO - GmbH.
GERICHTSENTSCHEIDUNG
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Architekten zum
Schadensersatz in Höhe von DM 330.000,- verurteilt (Aktenzeichen 3
U 1058/95 vom 17.12.1996). Er hatte an einer Schwimmhallen-Decke
aus Beton die Anbringung einer Dampfsperre unterlassen, ohne sich
durch entsprechende Sonderfachleute bzw. dampfdiffusionstechnische
Berechnungen fachlich abzusichern.
| Wasserdampf in der Decke
Der Schaden entstand gemäß den Ausführungen der
eingeschalteten Sachverständigen durch das "ungehinderte
Eindringen von Wasserdampf" in den über der Decke liegenden
Bodenbelag.
Hier die wichtigsten Zitate aus der Gerichts-Akte:
- "Die Decke trennt zwei deutlich voneinander
unterschiedliche Klima-Zonen" (unten Therapiebad, oben
Operationssäle).
- "Der Beklagte vertrat die Ansicht, dass auf eine
Dampfbremse verzichtet werden könne, weil der Bereich
zwischen Decke und abgehängter Decken-Konstruktion mit an
die Klimaanlage angeschlossen werde...".
- "Die Entscheidung, auf eine Dampfbremse an der
Deckenunterseite vollständig zu verzichten, sei
bauphysikalisch falsch, bautechnisch gefährlich und
unverständlich gewesen".
- "Richtig wäre es daher gewesen, an der
Deckenunterseite den Dampfdiffusionswiderstand deutlich
höher als an der Deckenoberseite zu gestalten, etwa durch
den Einbau einer Aluminiumfolie".
- "Der Beklagte hat seine Planungspflichten schuldhaft
verletzt, als er erklärt hatte, eine Dampfbremse sei nicht
erforderlich. Diese Aussage war fachlich falsch".
- "Wegen der sehr unterschiedlichen raumklimatischen
Verhältnisse hätte bei der Gestaltung der Geschossdecke
unbedingt eine Dampfbremse eingebaut werden müssen".
- "Nach Überzeugung des Senats hat es der Beklagte
versäumt, vor Abgabe seiner fachlichen Äußerung die
grundlegenden Informationen genau zu erheben, die für eine
zuverlässige Beurteilung der Frage der Dampfsperre
erforderlich gewesen wären...".
- "Er hätte nur nach einer vorherigen
diffusionstechnischen Berechnung eine sachlich fundierte
Aussage machen können. Ersichtlich hat er sachdienliche
Berechnungen hierzu nicht erstellt".
Keine zuverlässige Beurteilung
- "Der Beklagte haftet aufgrund seiner falschen
fachlichen Empfehlung den Klägern auf Ersatz des Schadens,
der dadurch entstanden ist, dass die Dampfbremse nicht
angeordnet worden ist".
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Die permanent hohe Luftfeuchte verlangt andere Maßnahmen als
im Wohnungsbau.
Die neu erschienene Broschüre "Schwimmhallen
sicher ausbauen und individuell gestalten" mit vielen
Informationen und Beispielen ist in Einzelexemplaren kostenlos
erhältlich bei der ISO - GmbH, Bahnhofstr. 44, 74254 Offenau,
Telefon 07136/5820 und Fax 07136/8545 und unter Prospekt-Anforderung.
Quelle: ISO / Schwimmbad &
Sauna
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